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Was sind die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten?
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, nachfolgend GDPR genannt, die ab dem 25. Mai 2018 in der Europäischen Union gilt.
Insbesondere verpflichten wir uns zu:
Welche Art von Daten sammeln wir?
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Zu welchem Zweck werden wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten?
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*INNERSPEC TECHNOLOGIES EUROPE, S.L. könnte internationalen Datentransfer mit unserer Muttergesellschaft, Innerspec Technologies, Inc. mit Sitz in PO Box 369 Forest VA 24551, USA, haben.
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Wie lange werden wir Ihre Daten aufbewahren?
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Von INNERSPEC TECHNOLOGIES EUROPE, S.L. bemühen wir uns um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, da sie für uns das wertvollste Gut sind. Wir informieren Sie jedoch, dass Sie, falls Sie sich in Ihren Rechten beeinträchtigt sehen, eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde (im Folgenden AEPD) mit Sitz in C / Jorge Juan, 6. 28001 - Madrid einreichen können. Weitere Informationen über die AEPD unter www.agpd.es.
1. ALLGEMEIN
BUYER AGREES THAT UNLESS OTHERWISE EXPRESSLY AGREED IN WRITING THE FOLLOWING TERMS AND CONDITIONS SHALL CONSTITUTE THE COMPLETE AND FINAL AGREEMENT BETWEEN INNERSPEC TECHNOLOGIES, INC. (INNERSPEC), AND BUYER IN RESPECT TO THIS TRANSACTION. OBJECTION TO ADDITIONAL OR DIFFERENT TERMS AND CONDITIONS IS HEREBY MADE. This Contract shall be governed by the laws of the Commonwealth of Virginia. Any modification to the Contract shall only be effective when evidenced by a written instrument signed by an authorized representative of each party. The following definitions shall apply herein: "System" shall mean the hardware and software programs defined in the contract technical specifications. Hardware may include equipment or materials (hereinafter Equipment); software programs may include computer programs developed and owned by INNERSPEC as applications or integrating software (hereinafter "INNERSPEC Programs") and commercially available third-party programs provided in conjunction with Equipment operation (hereinafter "Operating Programs"). "Installation" shall mean all work, as defined in the contract technical specifications, associated with installation of the System and performed by INNERSPEC at the Installation Site. "Installation Site" shall mean the Buyer's facility where the System is to be delivered and installed. "Services" shall mean any optional services provided by INNERSPEC which, although purchased by the Buyer under a separate written agreement, will be subject to these terms and conditions. Services may include telephone hot lines, remote diagnostics, service calls, preventive maintenance programs and other support activities as may be defined in such service agreement. "Products" shall mean the System, Installation and/or Services. "Final Acceptance" shall mean final approval and acceptance of the System by the Buyer in accordance with acceptance/test criteria as defined in the contract technical specifications. The term "subcontractor(s)" shall include "vendors" and "suppliers", irrespective of tier.
2. LICENSE OF PROGRAMS
INNERSPEC grants to Buyer, effective upon Final Acceptance of the System, (a) a nonexclusive license to use the INNERSPEC Programs identified in the System specifications, and (b) the right to use, in accordance with the terms provided by the owner thereof, the Operating Programs, if any, included with the System. The INNERSPEC Programs are provided and authorized to be installed, executed, and used specifically at the Installation Site, only in machine readable, object code form. Through the INNERSPEC Programs, INNERSPEC may, but is not obligated to, remotely monitor the performance of the System, and collect, transmit and store data in remote servers for the purpose of improving the System performance and expanding its functionality. Buyer's rights in the INNERSPEC Programs pursuant to such license are expressly limited to the use of the INNERSPEC Programs by Buyer at the Installation site in connection with operation of the Equipment. Buyer shall not assign, transfer, make copies, or sublicense the INNERSPEC Programs without the prior written consent of INNERSPEC.
3. PRICING OF GOODS AND SERVICES
All published prices for Innerspec goods and services will be verified by the acceptance response to a customer purchase order. Any published price from websites, NDT-LINK, and in writing is subject to change unless the published price or quotation includes a validity date.
4. LIEFERUNG, PRÜFUNG UND INSTALLATION
Wenn die Installation ausdrücklich im Vertrag als Teil des Arbeitsumfangs enthalten ist, hat der Käufer auf seine Kosten und vor der Lieferung und Installation des Systems am Installationsort den Installationsort in geeigneter Weise vorzubereiten und dafür zu sorgen, dass der Installationsort allen Anforderungen an Versorgungseinrichtungen, Umgebungsbedingungen und Kommunikationsschnittstellen entspricht, die von INNERSPEC oder den Lieferanten der Ausrüstung festgelegt werden können. Der Käufer hat das System unverzüglich nach seiner Ankunft am Installationsort zu prüfen und INNERSPEC zu benachrichtigen, wenn er eine Nichtkonformität oder einen Mangel am System feststellt.
5. STEUERN
The prices for the Products include federal, state and local taxes levied on wages and/or salaries paid to INNERSPEC's employees and all taxes based upon net income of INNERSPEC's business. However, the prices for the Products are exclusive of any present or future Federal, State, Municipal, or other sales or use tax, or any other present or future excise tax upon or measured by the gross receipts for any transaction hereunder or any allocated portion thereof, or by the gross value of the Products, and of any present or future property tax or similar charge with respect to the Products. If INNERSPEC is required by applicable law or regulation to pay or collect any such tax or taxes on account of the Products, then such amount of tax and any penalties and interest thereon shall be reimbursed to INNERSPEC or paid by Buyer.
6. PAYMENT TERMS OF INNERSPEC
Unless otherwise agreed upon by Innerspec and Buyer, standard terms for all payments is NET 30 from date of invoice. INNERSPEC accepts payments by wire transfer or credit card only. Bank information will be provided at the time of invoice. Payment by check is not accepted. Payments received after the due date stated on the invoice are subject to interest and penalties.
7. PERMITS AND REGULATORY REQUIREMENTS
INNERSPEC shall be responsible for obtaining any license or permit required of INNERSPEC in its name to enable it to deliver the Products. Should compliance of the Products with the laws, rules, regulations, or ordinances of any federal, state, or local authority, or of any agency thereof, be required; and should such compliance require changes in the Products; or should any permits, licenses or approvals of plans and specifications for the Products or permits, licenses, or approvals for the installation or use thereof be required; Buyer assumes the risk and responsibility for such compliance or changes, and for securing such permits, licenses, and approvals from the proper authorities, and for paying any associated costs or fees.
8. TITLE AND RISK OF LOSS OR DAMAGE
Title and risk of loss or damage with respect to all Equipment shall pass to Buyer F.O.B. carrier at point of shipment.
9. NO REVERSE ENGINEERING AND OEM EXCLUSIVITY
In order to protect the trade secrets and other proprietary information of INNESRPEC, Buyer warrants that, except as expressly permitted under applicable law, it will not reverse engineer or disassemble the System in order to gain knowledge of its mechanical and electrical components or otherwise attempt to derive the source code form of the System. Replacement parts, consumables and software related to the System purchased must be provided exclusively by INNERSPEC, or with written permission from INNERSPEC, by an INNERSPEC recommended vendor. Any electrical or mechanical part, software, or other item installed on, or used with the equipment that is purchased from a nonapproved source will immediately void the Nonexclusive software license covered under Section 2 - LICENSE OF PROGRAMS and all warranties covered under Section 9 – WARRANTY. INNERSPEC reserves all rights to take legal action and request compensation for any breaches to this clause.
10. WARRANTY
10.1 Warranty with Respect to Equipment: INNERSPEC warrants that each item of Equipment delivered hereunder will be free from defects in workmanship and material and will perform according to the contract technical specifications. Such warranty will be in effect for a period of one (1) year from date of delivery, or for the period required by law in the customer’s country. The warranty does not include consumables, cables and probes. Any part of any item of Equipment furnished to Buyer which fails to conform to this warranty will, at INNERSPEC's expense and within a reasonable time, be either repaired, or, at INNERSPEC's option, replaced; or, if repair or replacement is impracticable or impossible, INNERSPEC will refund to Buyer the price actually paid to INNERSPEC by Buyer for the defective item of Equipment.
10.2 Warranty With Respect to INNERSPEC Programs and Operating Programs: INNERSPEC warrants that upon Final Acceptance of the System and for a ninety (90) days thereafter, the INNERSPEC Programs shall conform in all material respects to any specifications supplied in writing by INNERSPEC prior thereto, and shall not contain any material defect. The warranty for Operating Programs shall only be as stated in the literature accompanying same, and the warrantor will be the owner thereof and not INNERSPEC.
10.3 Warranty With Respect to Installation: INNERSPEC warrants that any Installation Site labor provided by INNERSPEC will be performed in a manner consistent with the standards of quality and care typical within the industry at the time of performance for similar work. Such warranty will be effective for a period of one (1) year from the date of performance of the Installation Site labor. If any Installation Site labor provided by INNERSPEC does not conform with INNERSPEC's above-stated warranty obligation, INNERSPEC will remedy, replace or reperform same at INNERSPEC's expense; or if repair, replacement or re-performance is impracticable or impossible, INNERSPEC will refund to Buyer the price paid to INNERSPEC for the non-conforming Installation Site labor.
10.4 Warranty With Respect to Services: INNERSPEC warrants that any Services performed pursuant to this Contract will be performed in a professional manner consistent with the standards of quality and care typical within the industry at the time of performance for similar work. Such warranty will be effective for a period of one (1) year from the date of performance of the Service. Any Services which do not conform with INNERSPEC's abovestated warranty obligation will be re-performed by INNERSPEC at INNERSPEC's expense, or, if re-performance is impracticable or impossible, INNERSPEC will refund to Buyer the price paid to INNERSPEC for the non-conforming Services. The above-stated warranty notwithstanding, unless specifically included in the contract technical specifications, INNERSPEC shall not be responsible for any services relating to the development, implementation and/or refinement of production processes used by Buyer in connection with operation of the System to produce the Buyer's products. INNERSPEC's obligations with respect to effective use of the System to produce Buyer's products shall be limited to delivery of hardware and software meeting the contract technical specifications, and it is understood by the parties that the unique knowledge of manufacturing processes for Buyer's products shall remain Buyer's responsibility.
10.5 Conditions of Warranty: The warranties and remedies set forth in 7.1 through 7.4, above, will apply only if notice of claim is given to INNERSPEC in accordance with the requirements specified above, and the following obligations of Buyer met: (1) Written claim must be made by Buyer within thirty (30) days from the date the non-conformance is detected by Buyer and in no event later than thirty (30) days after expiration of the applicable aforementioned warranty period. (2) All Equipment must be properly unloaded, stored, maintained, and installed; and must be protected from damaging agents by Buyer except when installation of such System is included in INNERSPEC's scope of supply. All Equipment must be operated only in a normal and proper manner, in accordance with any operating instructions or manuals and not in excess of any applicable ratings, limitations, or operating specifications. Any Buyer modification to the Equipment or any INNERSPEC Programs or Operating Programs shall presumptively void INNERSPEC's warranty and remedy obligations to Buyer. (3) If INNERSPEC is required to repair or replace any part(s) of the System or re-perform any Installation or Services, Buyer shall be obligated at its own expense to provide access to the part of the System or any parts or items of Equipment, which are to be repaired or replaced. (4) Buyer shall, at no expense to INNERSPEC, provide site personnel, facilities, data and information to assist in any activity which may be required of INNERSPEC under this warranty. For consumables or those parts or items of Equipment that may be readily removed from the System, Buyer agrees to remove such parts or items and ship to INNERSPEC for repair, if appropriate, and in any event Buyer agrees, at its expense, to install the repaired or replacement part. Whether removed by Buyer or INNERSPEC, all defective parts or items of Equipment shall be returned to INNERSPEC. If INNERSPEC responds to a warranty claim and the above conditions have not been met, Buyer agrees to reimburse INNERSPEC its costs for so responding, and the parties may agree to have INNERSPEC perform out-of warranty service at INNERSPEC’s then-current rates. (5) For Integrated systems and equipment, the Buyer is responsible for transportation costs of the equipment to and from the factory for warranty replacement or repair, and for all travel expenses incurred by service personnel for installation. For Portable systems and equipment, the Buyer is responsible for transportation costs of the equipment to Innerspec’s facilities for replacement or repair. Innerspec is responsible for transportation costs of the repaired goods or replacement upon return to the Buyer.
10.6 Warranty Disclaimer: THE WARRANTIES AND REMEDIES SET FORTH HEREINABOVE ARE EXCLUSIVE, AND NO OTHER WARRANTY OR REMEDY OF ANY KIND, WHETHER STATUTORY, WRITTEN, ORAL, EXPRESS, OR IMPLIED, INCLUDING WITHOUT LIMITATION WARRANTIES OF PERFORMANCE, MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, SHALL APPLY.
10.7 Exclusive Remedies: The sole liability of INNERSPEC and the exclusive remedy of Buyer with respect thereto, arising out of the purchase, manufacture, sale, furnishing, or use of the Products, whether such liability is alleged to arise on account of contract, tort (including negligence), strict liability, or otherwise, shall be limited to the remedies specified in this Article and in Article 14, PATENTS. In no event shall INNERSPEC be responsible for any work done by others, or for any loss, damage, cost or expense arising out of or resulting from such work, provided that in the event INNERSPEC has engaged subcontractors in the performance of its obligations, INNERSPEC will have the same responsibilities to Buyer for such work as it has with respect to its own work.
11. LIMITATION OF LIABILITY
Neither INNERSPEC nor its subcontractors shall be liable whether arising under contract, tort (including negligence), strict liability, or otherwise, for loss of anticipated profits, loss by reason of plant or other facility shutdown, non-operation or increased expense of operation, claims of Buyer's customers or subcontractors, or for any special, incidental, indirect, or consequential loss or damage of any nature arising at any time from any cause whatsoever. The total liability of INNERSPEC and its subcontractors, whether in contract, tort (including negligence), strict liability, or otherwise, shall not exceed the price of this Contract. The provisions of this Article shall apply notwithstanding any other provision of this Contract or of any other agreement.
12. INDEMNIFICATION AND WAIVER
For work performed hereunder by INNERSPEC at the Installation Site, INNERSPEC indemnifies and holds harmless Buyer - except to the extent Buyer is compensated or entitled to compensation by Buyer's insurance - against all losses, claims, damages, or liabilities arising out of or based upon bodily injury (including death at any time resulting therefrom) occurring prior to completion of the Installation Site activity under this Contract, when proximately caused by the negligence of INNERSPEC or its subcontractors. Buyer waives any and all rights and remedies and shall require its insurers to waive any rights of subrogation against INNERSPEC and its subcontractors, whether in contract, tort (including negligence), strict liability or otherwise for any loss or damage including loss of, or damage to, or loss of use of, any property at the Installation Site, no matter how caused and regardless of fault. Except as provided above, Buyer indemnifies and holds harmless INNERSPEC and its subcontractors against all losses, claims, damages or liabilities arising out of or based upon bodily injury (including death at any time resulting therefrom).
13. DELAY IN PERFORMANCE
INNERSPEC haftet nicht für Kosten, Verluste oder Schäden, die sich aus einer Verzögerung oder Verhinderung der Erfüllung dieses Vertrages ergeben, die durch Brände, Überschwemmungen, höhere Gewalt, Streiks, Arbeitskämpfe, Arbeitskräftemangel, Unmöglichkeit der Beschaffung von Material oder Ausrüstung, Brennstoff- oder andere Energieknappheit, Aufstände, Diebstähle, Unfälle, Transportverzögerungen, Handlungen oder Unterlassungen einer Regierung oder des Käufers, Verzögerungen bei der Erlangung von Lizenzen, Ausfall von Großgeräten oder andere Ursachen, die den oben genannten ähnlich oder unähnlich sind und außerhalb der zumutbaren Kontrolle von INNERSPEC liegen, entstehen. Im Falle einer Verzögerung durch INNERSPEC oder ihre Subunternehmer, die auf einen der vorgenannten Gründe zurückzuführen ist, wird die Erfüllungszeit nach billigem Ermessen angepasst. Wenn INNERSPEC Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages am Aufstellungsort durchführt, zahlt der Käufer INNERSPEC für die aufgrund einer solchen Verzögerung verlorene Zeit die für die betreffende Arbeit geltenden Sätze.
14. OPERATION OF BUYER’S EQUIPMENT - INTERPRETATION OF DATA
INNERSPEC's personnel are authorized to consult with Buyer but are not authorized to operate equipment which is a part of Buyer's Installation Site. All operation of Buyer's equipment shall normally be performed by and under the supervision of Buyer; provided, that personnel of INNERSPEC may, if expressly agreed in writing, on a case basis, operate Buyer's test equipment or equipment used for repair or maintenance activities. Where applicable, INNERSPEC's personnel shall advise and consult with Buyer concerning data generated or obtained by Buyer in connection with this Contract, however, Buyer accepts total responsibility for the analysis or interpretation of such data and for judging what actions are required as the result of the data generated or obtained or any analysis or interpretation thereof.
15. PROPIETARY INFORMATION
Any information concerning the parties hereto which is disclosed to the other party incident to the performance of work pursuant to this Contract is conclusively presumed to have been disclosed in confidence, and the recipient shall not publish or otherwise disclose it to others without the written approval of the disclosing party. Buyer understands that special techniques in the arts and sciences, developed or accumulated by INNERSPEC on its own time and at its own expense, will be employed to benefit Buyer under this Contract, and Buyer further agrees that such special techniques are proprietary and shall not be disclosed to any third party during or subsequent to the term of this Contract without INNERSPEC's prior written consent; provided, however, that nothing herein shall limit Buyer's right to disclose any data provided by INNERSPEC hereunder which (a) properly becomes knowledge available within the public domain or (b) is received by Buyer from a third party without restriction and without breach of this or any other Contract. This Contract does not affect any transfer of title in the INNERSPEC Programs, the Operating Programs, or any materials furnished or produced in connection therewith, including drawings, diagrams, specifications, input formats, source code(s), and user manuals. Buyer acknowledges that the INNERSPEC Programs (and all materials furnished or produced in connection with the INNERSPEC Programs), including, without limitation, design, programming techniques, flow charts, source code, and input data formats, may contain trade secrets of INNERSPEC, entrusted by INNERSPEC to Buyer under this Agreement for use only in the manner expressly permitted hereby. Buyer further acknowledges that INNERSPEC claims and reserves all rights and benefits in the INNERSPEC Programs afforded under 1) federal law as copyrighted works and patents and 2) state law as trade secrets. Neither the INNERSPEC Programs nor any materials provided to Buyer in connection with the INNERSPEC Programs may be modified, enhanced, copied, reprinted, transcribed, or reproduced, in whole or in part, without the prior written consent of INNERSPEC.
16. RIGTHS IN INFORMATION AND DATA
INNERSPEC shall own, have and retain the right to publish, use, make derivative works from, seek patent, trademark and/or copyright protection for, and have used, and permit others to publish, use, and/or have used, all information, data, designs and intellectual property used, developed, or acquired by INNERSPEC in the course of performance of the work hereunder, which use would not be prohibited by Article 12, above. Buyer shall have the right of access to such information or data for the limited purposes of maintenance but not duplication of the System by Buyer or third parties, as well as use of the System by Buyer (but not by third parties) for the purpose intended or such similar related purposes as Buyer may elect.
17. PATENTS/COPYRIGHTS
INNERSPEC shall defend at its own expense any suit or action brought against Buyer based on a claim that the Products, excluding any Operating Programs, delivered hereunder, or any INNERSPEC-manufactured part thereof, or the designed use of same, constitutes infringement of any patent or copyright of the United States, and INNERSPEC shall also pay all costs and damages awarded therein against Buyer. In case such System or any part thereof is held to constitute infringement, and its use is enjoined, INNERSPEC shall, at its option and expense either: procure for Buyer the right to continue to use such System or part thereof; replace it with a substantially equivalent non-infringing part or System; or modify it so it becomes non-infringing. Buyer shall not have the right to claim indemnity under this Article unless it provides prompt written notice of the assertion of any claim of infringement to INNERSPEC and makes available all needed information, assistance, and authority it possesses for the defense of any suit or proceeding in which such claim is asserted. Any such replacement or modification shall be accomplished subject to the Conditions of Warranty which apply for repair or replacement of defective Equipment under the Warranty article hereof. The foregoing sets forth the entire responsibility of INNERSPEC with respect to patent or copyright infringement.
18. ASSIGNMENT AND TRANSFER
Jeder Versuch, diesen Vertrag abzutreten, ist unwirksam, es sei denn, die Parteien haben sich zuvor durch eine ordnungsgemäß ausgefertigte Vereinbarung auf eine Vertragsabtretung geeinigt. Diese Klausel verbietet jedoch nicht eine Übertragung infolge einer Unternehmensfusion. Für den Fall, dass der Käufer Anteile an dem System überträgt, wird der Käufer INNERSPEC von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden oder Verbindlichkeiten, die INNERSPEC entstehen können, freistellen und schadlos halten.
1. ALLGEMEIN
DER KÄUFER ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN DIE VOLLSTÄNDIGE UND ENDGÜLTIGE VEREINBARUNG ZWISCHEN INNERSPEC TECHNOLOGIES EUROPE, S.L. (INNERSPEC) UND DEM KÄUFER IN BEZUG AUF DIESE TRANSAKTION DARSTELLEN, SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH SCHRIFTLICH ETWAS ANDERES VEREINBART WURDE. ZUSÄTZLICHEN ODER ABWEICHENDEN BEDINGUNGEN WIRD HIERMIT WIDERSPROCHEN. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Königreichs Spanien. Jegliche Änderung des Vertrages ist nur dann wirksam, wenn sie durch eine schriftliche Urkunde nachgewiesen wird, die von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet ist. Es gelten die folgenden Definitionen: "System" bezeichnet die in den technischen Spezifikationen des Vertrages definierte Hardware und Softwareprogramme. Hardware kann Geräte oder Materialien umfassen (im Folgenden "Geräte"); Softwareprogramme können Computerprogramme umfassen, die von INNERSPEC als Anwendungen oder integrierende Software entwickelt wurden und in deren Eigentum stehen (im Folgenden "INNERSPEC-Programme"), sowie handelsübliche Programme von Dritten, die in Verbindung mit dem Betrieb der Geräte bereitgestellt werden (im Folgenden "Betriebsprogramme"). "Installation" bezeichnet alle Arbeiten, wie in den technischen Spezifikationen des Vertrages definiert, die mit der Installation des Systems verbunden sind und von INNERSPEC am Installationsort durchgeführt werden. "Installationsort" bezeichnet die Einrichtung des Käufers, an die das System geliefert und installiert werden soll. "Dienstleistungen" bezeichnet alle von INNERSPEC erbrachten optionalen Dienstleistungen, die zwar vom Käufer im Rahmen einer separaten schriftlichen Vereinbarung erworben werden, jedoch diesen Bedingungen unterliegen. Zu den Dienstleistungen können Telefon-Hotlines, Ferndiagnosen, Serviceanrufe, vorbeugende Wartungsprogramme und andere Support-Aktivitäten gehören, wie sie in einer solchen Servicevereinbarung definiert werden können. "Produkte" bedeutet das System, die Installation und/oder die Dienstleistungen. "Endabnahme" bedeutet die endgültige Genehmigung und Abnahme des Systems durch den Käufer in Übereinstimmung mit den in den technischen Spezifikationen des Vertrages festgelegten Abnahme-/Testkriterien. Der Begriff "Unterlieferant(en)" umfasst "Verkäufer" und "Lieferanten", unabhängig von der Stufe.
2. ANGEBOT
Sofern nicht vorher zurückgezogen, kann unser Angebot innerhalb der angegebenen Frist oder, wenn keine Frist angegeben ist, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach diesem Datum schriftlich angenommen werden. Wir behalten uns das Recht vor, etwaige Fehler oder Auslassungen in unserem Angebot zu korrigieren.
3. LIZENZ DER PROGRAMME
INNERSPEC gewährt dem Käufer mit Wirkung der Endabnahme des Systems (a) eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der in den Systemspezifikationen genannten INNERSPEC-Programme und (b) das Recht, die ggf. im System enthaltenen Betriebsprogramme gemäß den vom Eigentümer der Programme festgelegten Bedingungen zu nutzen. Die INNERSPEC-Programme werden nur in maschinenlesbarer Objektcodeform bereitgestellt und sind dazu berechtigt, speziell am Installationsort installiert, ausgeführt und verwendet zu werden. Durch die INNERSPEC-Programme ist INNERSPEC berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Leistung des Systems aus der Ferne zu überwachen und Daten zu sammeln, zu übertragen und in entfernten Servern zu speichern, um die Leistung des Systems zu verbessern und seine Funktionalität zu erweitern. Die Rechte des Käufers an den INNERSPEC-Programmen gemäß dieser Lizenz sind ausdrücklich auf die Nutzung der INNERSPEC-Programme durch den Käufer am Installationsort in Verbindung mit dem Betrieb der Anlage beschränkt. Der Käufer darf die INNERSPEC-Programme ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von INNERSPEC nicht abtreten, übertragen, kopieren oder unterlizenzieren.
4. LIEFERUNG, PRÜFUNG UND INSTALLATION
Wenn die Installation ausdrücklich im Vertrag als Teil des Arbeitsumfangs enthalten ist, hat der Käufer auf seine Kosten und vor der Lieferung und Installation des Systems am Installationsort den Installationsort in geeigneter Weise vorzubereiten und dafür zu sorgen, dass der Installationsort allen Anforderungen an Versorgungseinrichtungen, Umgebungsbedingungen und Kommunikationsschnittstellen entspricht, die von INNERSPEC oder den Lieferanten der Ausrüstung festgelegt werden können. Der Käufer hat das System unverzüglich nach seiner Ankunft am Installationsort zu prüfen und INNERSPEC zu benachrichtigen, wenn er eine Nichtkonformität oder einen Mangel am System feststellt.
5. STEUERN
Soweit nicht anders angegeben, schließen die Preise keine Steuern, Lizenzgebühren, Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben sowie Kosten für Sonderverpackungen, Fracht und Versicherung ein.
6. GENEHMIGUNGEN UND REGULATORISCHE ANFORDERUNGEN
INNERSPEC ist verantwortlich für die Einholung von Lizenzen oder Genehmigungen, die von INNERSPEC in ihrem Namen benötigt werden, um die Produkte liefern zu können. Sollte die Übereinstimmung der Produkte mit den Gesetzen, Regeln, Vorschriften oder Verordnungen einer internationalen, nationalen oder lokalen Behörde oder einer Behörde davon erforderlich sein und sollte diese Übereinstimmung Änderungen an den Produkten erfordern oder sollten Genehmigungen, Lizenzen oder Freigaben von Plänen und Spezifikationen für die Produkte oder Genehmigungen, Lizenzen oder Freigaben für deren Installation oder Verwendung erforderlich sein, übernimmt der Käufer das Risiko und die Verantwortung für diese Übereinstimmung oder Änderungen und für die Beschaffung solcher Genehmigungen, Lizenzen und Freigaben von den zuständigen Behörden und für die Zahlung aller damit verbundenen Kosten oder Gebühren.
7. TRANSPORTSCHÄDEN UND VERLUST BEI DER LIEFERUNG
Reklamationen wegen Transportschäden oder Verlust der Ware werden nur berücksichtigt, wenn diese innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung bzw. bei Verlust der Ware auf dem Transportweg innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung dem Frachtführer und INNERSPEC schriftlich angezeigt werden.
8. EIGENTUMS- UND GEFAHRENÜBERGANG
Das Eigentum an der Ware geht mit der vollständigen Bezahlung aller INNERSPEC zustehenden Beträge über, unabhängig davon, ob es sich um das vorliegende Geschäft handelt oder nicht. Die Gefahr an den Waren gilt mit der Lieferung als übergegangen.
9. GARANTIE
9.1 Gewährleistung in Bezug auf die Ausrüstung: INNERSPEC garantiert, dass jedes im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferte Gerät frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum der Lieferung. Für Verbrauchsmaterialien gilt keine Gewährleistungsfrist(en). Jedes Teil eines dem Käufer gelieferten Ausrüstungsgegenstandes, das dieser Garantie nicht entspricht, wird auf Kosten von INNERSPEC innerhalb eines angemessenen Zeitraums entweder repariert oder, nach Wahl von INNERSPEC, ausgetauscht; oder, falls eine Reparatur oder ein Austausch nicht durchführbar oder unmöglich ist, erstattet INNERSPEC dem Käufer den tatsächlich vom Käufer an INNERSPEC für den defekten Ausrüstungsgegenstand gezahlten Preis.
9.2 Gewährleistung in Bezug auf INNERSPEC-Programme und Betriebsprogramme: INNERSPEC gewährleistet, daß die INNERSPEC-Programme bei Endabnahme des Systems und für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen danach in allen wesentlichen Punkten den von INNERSPEC zuvor schriftlich mitgeteilten Spezifikationen entsprechen und keine wesentlichen Mängel aufweisen. Die Garantie für die Betriebsprogramme entspricht nur den Angaben in der Begleitliteratur, und der Garantiegeber ist der Eigentümer der Programme und nicht INNERSPEC.
9.3 Gewährleistung in Bezug auf die Installation: INNERSPEC gewährleistet, dass die von INNERSPEC erbrachten Arbeiten am Installationsort in einer Art und Weise ausgeführt werden, die den Qualitäts- und Sorgfaltsstandards entspricht, die zum Zeitpunkt der Ausführung ähnlicher Arbeiten in der Branche üblich sind. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum der Ausführung der Arbeiten am Installationsort. Sollte eine von INNERSPEC erbrachte Baustellenarbeit nicht mit der oben genannten Gewährleistungsverpflichtung von INNERSPEC übereinstimmen, wird INNERSPEC diese auf Kosten von INNERSPEC nachbessern, ersetzen oder neu ausführen; oder wenn die Nachbesserung, der Ersatz oder die Neuausführung undurchführbar oder unmöglich ist, wird INNERSPEC dem Käufer den an INNERSPEC für die nicht konforme Baustellenarbeit gezahlten Preis zurückerstatten.
9.4 Gewährleistung in Bezug auf Dienstleistungen: INNERSPEC gewährleistet, dass alle gemäß diesem Vertrag erbrachten Leistungen in einer professionellen Art und Weise erbracht werden, die den Qualitäts- und Sorgfaltsstandards entspricht, die zum Zeitpunkt der Erbringung für ähnliche Arbeiten in der Branche üblich sind. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum der Erbringung der Dienstleistung. Jegliche Leistungen, die nicht mit der oben genannten Gewährleistungsverpflichtung von INNERSPEC übereinstimmen, werden von INNERSPEC auf Kosten von INNERSPEC erneut erbracht, oder, falls die erneute Erbringung nicht durchführbar oder unmöglich ist, erstattet INNERSPEC dem Käufer den an INNERSPEC für die nicht konformen Leistungen gezahlten Preis. Ungeachtet der oben genannten Gewährleistung ist INNERSPEC, sofern nicht ausdrücklich in den technischen Spezifikationen des Vertrages enthalten, nicht verantwortlich für Leistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Implementierung und/oder Verfeinerung von Produktionsprozessen, die vom Käufer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Systems zur Herstellung der Produkte des Käufers verwendet werden. Die Verpflichtungen von INNERSPEC in Bezug auf die effektive Nutzung des Systems zur Herstellung der Produkte des Käufers beschränken sich auf die Lieferung von Hard- und Software, die den technischen Spezifikationen des Vertrages entsprechen, und es besteht Einvernehmen zwischen den Parteien, dass das einzigartige Wissen über die Herstellungsprozesse für die Produkte des Käufers in der Verantwortung des Käufers verbleibt.
9.5 Bedingungen der Gewährleistung: Die in den vorstehenden Ziffern 9.1 bis 9.4 dargelegten Garantien und Rechtsmittel gelten nur, wenn die Reklamation gegenüber INNERSPEC in Übereinstimmung mit den vorstehend genannten Anforderungen erfolgt und die folgenden Verpflichtungen des Käufers erfüllt werden: (1) Die schriftliche Reklamation muss vom Käufer innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem der Käufer die Nichtkonformität feststellt, und in keinem Fall später als dreißig (30) Tage nach Ablauf der geltenden, oben genannten Garantiezeit erfolgen. (2) Alle Geräte müssen ordnungsgemäß entladen, gelagert, gewartet und installiert werden und sind vor schädigenden Einflüssen durch den Käufer zu schützen, es sei denn, die Installation eines solchen Systems ist im Lieferumfang von INNERSPEC enthalten. Alle Geräte dürfen nur in normaler und ordnungsgemäßer Weise, in Übereinstimmung mit den Betriebsanweisungen oder Handbüchern und nicht über die geltenden Nennwerte, Beschränkungen oder Betriebsspezifikationen hinaus betrieben werden. Jede Änderung des Käufers an den Geräten oder an INNERSPEC-Programmen oder Betriebsprogrammen führt zum Erlöschen der Gewährleistungs- und Nachbesserungspflichten von INNERSPEC gegenüber dem Käufer. (3) Wenn INNERSPEC Teile des Systems reparieren oder ersetzen oder Installationen oder Dienstleistungen erneut durchführen muss, ist der Käufer verpflichtet, auf eigene Kosten den Zugang zu dem Teil des Systems oder den Teilen oder Gegenständen der Ausrüstung, die repariert oder ersetzt werden müssen, zu ermöglichen. (4) Der Käufer stellt ohne Kosten für INNERSPEC Personal, Einrichtungen, Daten und Informationen vor Ort zur Verfügung, um INNERSPEC bei allen Aktivitäten zu unterstützen, die im Rahmen dieser Gewährleistung erforderlich sind. Bei Verbrauchsmaterialien oder solchen Teilen oder Gegenständen der Ausrüstung, die leicht aus dem System entfernt werden können, erklärt sich der Käufer bereit, diese Teile oder Gegenstände auszubauen und gegebenenfalls zur Reparatur an INNERSPEC zu schicken, und in jedem Fall erklärt sich der Käufer bereit, das reparierte oder ausgetauschte Teil auf seine Kosten zu installieren. Unabhängig davon, ob sie vom Käufer oder von INNERSPEC ausgebaut wurden, sind alle defekten Teile oder Gegenstände der Ausrüstung an INNERSPEC zurückzusenden. Wenn INNERSPEC auf einen Gewährleistungsanspruch reagiert und die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, INNERSPEC die Kosten für diese Reaktion zu erstatten, und die Parteien können vereinbaren, dass INNERSPEC einen Service außerhalb der Gewährleistungsfrist zu den dann gültigen Sätzen von INNERSPEC durchführt. (5) Der Käufer ist für die Transportkosten des Geräts zum und vom Werk für den Austausch oder die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung sowie für alle Reisekosten des Servicepersonals verantwortlich.
9.6 Gewährleistungsausschluss: DIE OBEN GENANNTEN GARANTIEN UND RECHTSMITTEL SIND EXKLUSIV, UND KEINE ANDERE GARANTIE ODER RECHTSMITTEL JEGLICHER ART, OB GESETZLICH, SCHRIFTLICH, MÜNDLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER LEISTUNG, DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND ANWENDBAR.
9.7 Ausschließliche Rechtsbehelfe: Die alleinige Haftung von INNERSPEC und das ausschließliche Rechtsmittel des Käufers in Bezug darauf, die sich aus dem Kauf, der Herstellung, dem Verkauf, der Bereitstellung oder der Verwendung der Produkte ergeben, unabhängig davon, ob eine solche Haftung aufgrund von Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder anderweitig entsteht, ist auf die in diesem Artikel und in Artikel 14, PATENTE, genannten Rechtsmittel beschränkt. INNERSPEC ist in keinem Fall verantwortlich für Arbeiten, die von Dritten ausgeführt werden, oder für Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die sich aus diesen Arbeiten ergeben, mit der Maßgabe, dass INNERSPEC für den Fall, dass INNERSPEC Subunternehmer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen beauftragt hat, dem Käufer gegenüber die gleiche Verantwortung für diese Arbeiten trägt wie für seine eigenen Arbeiten.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Weder INNERSPEC noch ihre Unterauftragnehmer haften, gleichgültig ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder anderweitig, für entgangenen Gewinn, Verluste aufgrund der Stilllegung von Anlagen oder anderen Einrichtungen, Nichtbetrieb oder erhöhte Betriebskosten, Ansprüche von Kunden des Käufers oder Unterauftragnehmern oder für besondere, zufällige, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, die zu irgendeinem Zeitpunkt und aus welchem Grund auch immer entstehen. Die Gesamthaftung von INNERSPEC und ihren Unterauftragnehmern, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder anderweitig, darf den Preis dieses Vertrages nicht übersteigen. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrages oder einer anderen Vereinbarung.
11. ENTSCHÄDIGUNG UND VERZICHT
Für die im Rahmen dieses Vertrages von INNERSPEC am Installationsort durchgeführten Arbeiten hält INNERSPEC den Käufer schad- und klaglos, außer in dem Umfang, in dem der Käufer durch die Versicherung des Käufers entschädigt wird oder Anspruch auf Entschädigung hat, gegen alle Verluste, Ansprüche, Schäden oder Haftungen, die sich aus oder aufgrund von Körperverletzungen (einschließlich des Todes, der zu irgendeinem Zeitpunkt daraus resultiert) ergeben, die vor der Beendigung der Aktivität am Installationsort im Rahmen dieses Vertrages auftreten, wenn sie durch die Fahrlässigkeit von INNERSPEC oder ihren Subunternehmern verursacht wurden. Der Käufer verzichtet auf alle Rechte und Rechtsbehelfe und verlangt von seinen Versicherern, auf alle Rechte des Forderungsübergangs gegen INNERSPEC und seine Subunternehmer zu verzichten, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder anderweitig für jeglichen Verlust oder Schaden, einschließlich des Verlusts oder der Beschädigung oder des Nutzungsausfalls von Eigentum am Installationsort, unabhängig von der Ursache und dem Verschulden. Mit Ausnahme der vorstehenden Bestimmungen stellt der Käufer INNERSPEC und seine Unterauftragnehmer von allen Verlusten, Ansprüchen, Schäden oder Haftungen frei, die sich aus oder aufgrund von Körperverletzungen (einschließlich des Todes, der zu irgendeinem Zeitpunkt daraus resultiert) ergeben.
12. VERZUG IN DER LEISTUNG
INNERSPEC haftet nicht für Kosten, Verluste oder Schäden, die sich aus einer Verzögerung oder Verhinderung der Erfüllung dieses Vertrages ergeben, die durch Brände, Überschwemmungen, höhere Gewalt, Streiks, Arbeitskämpfe, Arbeitskräftemangel, Unmöglichkeit der Beschaffung von Material oder Ausrüstung, Brennstoff- oder andere Energieknappheit, Aufstände, Diebstähle, Unfälle, Transportverzögerungen, Handlungen oder Unterlassungen einer Regierung oder des Käufers, Verzögerungen bei der Erlangung von Lizenzen, Ausfall von Großgeräten oder andere Ursachen, die den oben genannten ähnlich oder unähnlich sind und außerhalb der zumutbaren Kontrolle von INNERSPEC liegen, entstehen. Im Falle einer Verzögerung durch INNERSPEC oder ihre Subunternehmer, die auf einen der vorgenannten Gründe zurückzuführen ist, wird die Erfüllungszeit nach billigem Ermessen angepasst. Wenn INNERSPEC Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages am Aufstellungsort durchführt, zahlt der Käufer INNERSPEC für die aufgrund einer solchen Verzögerung verlorene Zeit die für die betreffende Arbeit geltenden Sätze.
13. BETRIEB DER AUSRÜSTUNG DES KÄUFERS - INTERPRETATION DER DATEN
Das Personal von INNERSPEC ist befugt, sich mit dem Käufer zu beraten, ist aber nicht befugt, Geräte zu bedienen, die Teil des Installationsortes des Käufers sind. Alle Arbeiten an den Geräten des Käufers werden normalerweise vom Käufer und unter dessen Aufsicht durchgeführt; vorausgesetzt, dass das Personal von INNERSPEC nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung von Fall zu Fall die Testgeräte des Käufers oder die für Reparatur- oder Wartungsarbeiten verwendeten Geräte bedienen darf. Gegebenenfalls wird das Personal von INNERSPEC den Käufer bezüglich der vom Käufer im Zusammenhang mit diesem Vertrag erzeugten oder erhaltenen Daten beraten und konsultieren, jedoch übernimmt der Käufer die volle Verantwortung für die Analyse oder Interpretation dieser Daten und für die Beurteilung, welche Maßnahmen als Ergebnis erforderlich sind.
14. GESCHÜTZTE INFORMATIONEN
Alle die Vertragsparteien betreffenden Informationen, die der anderen Partei im Zusammenhang mit der Durchführung von Arbeiten gemäß diesem Vertrag offengelegt werden, gelten als vertraulich, und der Empfänger darf sie ohne schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht veröffentlichen oder anderweitig an andere weitergeben. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass spezielle Techniken in den Künsten und Wissenschaften, die von INNERSPEC in eigener Zeit und auf eigene Kosten entwickelt oder gesammelt wurden, zum Nutzen des Käufers im Rahmen dieses Vertrages eingesetzt werden, und der Käufer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass diese speziellen Techniken urheberrechtlich geschützt sind und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von INNERSPEC während oder nach der Laufzeit dieses Vertrages nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen; jedoch unter der Voraussetzung, dass nichts in diesem Vertrag das Recht des Käufers einschränkt, alle von INNERSPEC im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Daten offenzulegen, die (a) ordnungsgemäß öffentlich bekannt werden oder (b) vom Käufer von einem Dritten ohne Einschränkung und ohne Verletzung dieses oder eines anderen Vertrages erhalten werden. Dieser Vertrag berührt nicht die Übertragung des Eigentums an den INNERSPEC-Programmen, den Betriebsprogrammen oder den in Verbindung damit gelieferten oder hergestellten Materialien, einschließlich Zeichnungen, Diagrammen, Spezifikationen, Eingabeformaten, Quellcode(s) und Benutzerhandbüchern. Der Käufer erkennt an, dass die INNERSPEC-Programme (und alle in Verbindung mit den INNERSPEC-Programmen gelieferten oder produzierten Materialien), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Design, Programmiertechniken, Flussdiagramme, Quellcode und Eingabedatenformate, Geschäftsgeheimnisse von INNERSPEC enthalten können, die dem Käufer von INNERSPEC im Rahmen dieser Vereinbarung nur zur Nutzung in der hiermit ausdrücklich erlaubten Weise anvertraut wurden. Der Käufer erkennt ferner an, dass INNERSPEC alle Rechte und Vorteile an den INNERSPEC-Programmen beansprucht und sich vorbehält. Weder die INNERSPEC-Programme noch Materialien, die dem Käufer in Verbindung mit den INNERSPEC-Programmen zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von INNERSPEC ganz oder teilweise verändert, erweitert, kopiert, nachgedruckt, umgeschrieben oder reproduziert werden.
15. UNGENAUIGKEITEN BEI INFORMATIONEN UND DATEN
INNERSPEC besitzt, hat und behält das Recht, alle Informationen, Daten, Entwürfe und das geistige Eigentum, die von INNERSPEC im Rahmen der Ausführung der vertragsgegenständlichen Arbeiten verwendet, entwickelt oder erworben wurden, zu veröffentlichen, zu nutzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, Patent-, Marken- und/oder Urheberrechtsschutz zu beantragen und zu nutzen und anderen zu gestatten, diese zu veröffentlichen, zu nutzen und/oder nutzen zu lassen, wobei diese Nutzung nicht durch Artikel 14 oben verboten ist. Der Käufer hat das Recht auf Zugang zu diesen Informationen oder Daten für die begrenzten Zwecke der Wartung, aber nicht der Vervielfältigung des Systems durch den Käufer oder Dritte, sowie der Nutzung des Systems durch den Käufer (aber nicht durch Dritte) für den beabsichtigten Zweck oder ähnliche damit verbundene Zwecke, die der Käufer wählen kann.
16. PATENTE/URHEBERRECHTE
INNERSPEC verteidigt sich auf eigene Kosten gegen alle Klagen oder Prozesse, die gegen den Käufer angestrengt werden und auf der Behauptung beruhen, dass die gemäß diesem Vertrag gelieferten Produkte, mit Ausnahme der Betriebsprogramme, oder ein von INNERSPEC hergestelltes Teil davon oder die bestimmungsgemäße Verwendung derselben eine Verletzung eines Patents oder Urheberrechts des Königreichs Spanien darstellt, und INNERSPEC trägt auch alle Kosten und Schäden, die dem Käufer in diesem Verfahren zugesprochen werden. Falls ein solches System oder ein Teil davon als Verletzung angesehen wird und seine Nutzung untersagt wird, wird INNERSPEC nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder: dem Käufer das Recht verschaffen, das System oder einen Teil davon weiter zu nutzen; es durch ein im Wesentlichen gleichwertiges, nicht verletzendes Teil oder System ersetzen; oder es so modifizieren, dass es nicht mehr verletzend wird. Der Käufer hat nur dann das Recht, eine Entschädigung gemäß diesem Artikel zu beanspruchen, wenn er INNERSPEC unverzüglich schriftlich über die Geltendmachung eines Verletzungsanspruchs informiert und alle erforderlichen Informationen, Unterstützung und Befugnisse zur Verfügung stellt, die er für die Verteidigung eines Prozesses oder Verfahrens besitzt, in dem ein solcher Anspruch geltend gemacht wird. Ein solcher Austausch oder eine solche Änderung wird gemäß den Garantiebedingungen durchgeführt, die für die Reparatur oder den Austausch von defekten Geräten gemäß dem Garantieartikel gelten. Das Vorstehende legt die gesamte Verantwortung von INNERSPEC in Bezug auf Patent- oder Urheberrechtsverletzungen dar.
17. ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG
Jeder Versuch, diesen Vertrag abzutreten, ist unwirksam, es sei denn, die Parteien haben sich zuvor durch eine ordnungsgemäß ausgefertigte Vereinbarung auf eine Vertragsabtretung geeinigt. Diese Klausel verbietet jedoch nicht eine Übertragung infolge einer Unternehmensfusion. Für den Fall, dass der Käufer Anteile an dem System überträgt, wird der Käufer INNERSPEC von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden oder Verbindlichkeiten, die INNERSPEC entstehen können, freistellen und schadlos halten.
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Dieser Link führt zu den maschinenlesbaren Dateien, die als Reaktion auf die Bundesvorschrift "Transparency in Coverage Rule" (Transparenz in der Kostenübernahme) zur Verfügung gestellt werden und die zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern ausgehandelte Leistungssätze und außerhalb des Netzes zulässige Beträge enthalten. Die maschinenlesbaren Dateien sind so formatiert, dass Forscher, Regulierungsbehörden und Anwendungsentwickler leichter auf die Daten zugreifen und sie analysieren können.